1. Anwendungsbereich, Urheberrecht
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
Für Werkverträge gelten ergänzend die unter Teil 11
aufgeführten Besonderen Bestimmungen sowie,
wenn es sich um Bauleistungen handelt,
die "Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),
Teil B und C". Die VOB ist im Buchhandel erhältlich
oder kann bei uns eingesehen werden.
1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden.
1.3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die
übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
1.5. Das Eigentums- und Urheberrecht an
Kostenvoranschlägen sowie den von uns erstellten
Fotografien, Texten, Dateien, Zeichnungen, Entwürfen,
Skizzen, Vorlagen und anderen Unterlagen
behalten wir uns vor.
TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2. Angebote
2.1. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des
Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen
einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese
Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie
Bezug genommen wird.
3. Preise
3.1. Die Preise schließen, soweit nicht anders angegeben ist,
die Mehrwertsteuer ein.
3.2. Erfolgt die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß
oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten
hat, später als 4 Monate nach Vertragsabschluß oder später
als der vereinbarte Liefertermin, verpflichten sich
die Vertragspartner, bei Änderung der
Preisermittlungsgrundlagen über den Preis
neu zu verhandeln.
3.3. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht
aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingungen kann nicht geltend gemacht werden.
3.4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der
vorherigen Vereinbarung.
4. Leistungsvorbehalt
4.1. Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem
Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße
und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung
stellt, sofern er dazu verpflichtet ist. Sind wir für das Aufmaß verantwortlich, so muß der Auftraggeber rechtzeitig die
notwendigen Vorleistungen erbringen.
4.2. Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare,
unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse
wie z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch,
Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder
Fehllieferungen unserer Lieferanten, für deren
Verläßlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen
uns, zu entsprechend späteren Terminen zu leisten
und Teilleistungen zu erbringen.
4.3. Von Ereignissen ist der Besteller unverzüglich
zu unterrichten.
4.4. Schadenersatzansprüche können in diesen Fällen
gegen uns nicht geltend gemacht werden. Evtl.
Schadenersatzansprüche gegen Dritte werden an den Besteller abgetreten.
5. Gewährleistung
5.1. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware,
vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen,
ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.
Alle offensichtlichen Mängel sind bei Empfang,
spätestens jedoch binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns
gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
5.2. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen,
Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Glas-Strukturverlauf sind im Rahmen der
branchenüblichen Toleranzen zulässig.
5.3. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten
wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für Bauleistungen gilt §13 VOB/B. Etwaige
Garantieerklärungen von Herstellern,
die über unsere eigene Gewährleistungspflicht
hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter.
5.4. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende
technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen
an Gläsern dar:
- unauffällige optische Erscheinungen
- farbige Spiegelungen (Interferenzen)
- optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und
bei vorgespannten Gläsern ("Hammerschlag")
- Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes
("Doppelscheibeneffekt") bei Isoliergläsern
- Aufhängepunkte bei vorgespannten,
Biegenarben bei gewölbten Gläsern
- Lufteinschlüsse, Blasen, Kratzer, Schlieren,
Farbabweichungen und Trübungen bei Ornament
- und Antikgläsern.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen,
die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen
in eine laufende Rechnung übernommen worden sind.
6.2. Bei Verarbeitung von fremden, uns nicht gehörenden
Sachen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im
Verhältnis des Rechnungswerts unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitet für uns.
6.3. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut,
so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis-
oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten,
und zwar in Höhe des Liefergegenstandes zuzüglich 10%.
Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß §648 BGB.
Wir nehmen die Abtretung an.
6.4. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen
oder Sicherheitsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet.
Eine Weiterveräußerung darf nur unter
Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur
Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung
des Bestellers.
6.5. Bezüglich der abgetretenen Forderungen
verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen Angaben
zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen
und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem
Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem
Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in
irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können.
Bei Eingreifen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu benachrichtigen.
6.6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen
des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben,
als der Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
7. Schadenersatz
7.1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen,
sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
(auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen)
oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in
Anspruch genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht.
Dieser Haftungsausschluß betrifft Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistung und unerlaubter Handlung.
Unsere Haftung aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
bleibt in Fällen der leichten Fahrlässigkeit insoweit bestehen,
als wir auch in diesen Fällen bis zu einem Betrag von EUR 500
einstehen. Soweit Deckung durch eine Haftpflichtversicherung
gegeben ist, wird auch über diesen Betrag hinaus gehaftet.
8. Gerichtsstand
8.1. Als Gerichtsstand wird für alle Ansprüche aus Verträgen,
denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrundeliegen, unser Firmensitz vereinbart, soweit
der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
TEIL II BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE
9. Für Werkverträge sind zusätzlich die nachstehenden
Besonderen Bestimmungen anzuwenden. Für Bauleistungen
gilt ergänzend die VOB.
9.1. Angaben des Bestellers.
Fehler aus den vom Besteller zur Verfügung gestellten
Unterlagen gehen zu Lasten des Bestellers, sofern sie
trotz sorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar sind.
9.2. Anpassungsvorbehalt.
Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung
der von uns zu erbringenden Leistungen in der normalen
Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Bestellers durchgeführten
Über, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten
unter nicht vorhergesehenen erschwerten Bedingungen werden,
soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die zusätzlich
anfallenden Kosten erhoben. Dies gilt auch, wenn auf Verlangen
des Bestellers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte
Leistungen zu erbringen sind.
9.3. Zahlung.
Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ohne Abzug. Rechnungsbeträge bis EUR 1000 sind unverzüglich,
Abschlagzahlungen innerhalb von 12 Werktagen
nach Zugang zahlbar. Im übrigen gilt §16 VOB/B.
Rechnungsbeträge über EUR 1500 erfordern eine
Anzahlung von 1/3 des Rechnungsbetrages.
9.4. Herstellergarantie.
Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung
hinausgehende Garantie des jeweiligen Herstellers,
z.B. für Mehrscheiben-Isolierglas, werden an den Kunden weitergegeben. Beschränkt sich eine Herstellergarantie
nur auf Ersatzlieferung, gehen Aus- und Einbaukosten
zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzscheiben
gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.
9.5. Gefahrtragung.
Für die vom Lieferanten gelieferten Stoffe und Bauteile,
die wegen nicht termingerecht erbrachter Vorleistung oder
sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände nicht
eingebaut werden können, geht die Gefahr auf den
Besteller über, sofern er zuvor in Annahmeverzug
gesetzt worden ist.
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin-Spandau.
Finanzamt Spandau, Steuernr19/241/61254
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Berlin,
Blücherstr. 68, 10961 Berlin
Berufsbezeichnung: Glasermeister
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Freistellung gern. §48 Abs. 1 EstG sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können abgerufen werden unter www.glaserei-bretzke.de